Wochenspruch
„Ist jemand in Christus, so ist er eine neue Kreatur; das Alte ist vergangen, siehe, Neues ist geworden.“
2. Korinther 5,17
Friedhofsgebühren je Art der Grabstätte

Entsprechend der Friedhofsgebührensatzung (FHGeb-Satzung) vom 24. Mai 2022; gültig seit 21. August 2022.
Die Gebühren entstehen gemäß § 46 Abs. 1 FriedhG EKM mit der Anmeldung einer Bestattung oder mit jedem anderen Beginn der Benutzung oder der Leistung des Friedhofs oder seiner Einrichtungen oder mit Eingang des Antrages auf Tätigwerden des Friedhofsträgers.

Erdgrabstätten
Einzelwahlgrabstätte
Nutzungsgebühr 770,00 Euro
Unterhaltung 20,00 Euro / Jahr
Maße 2,40 m × 1,10 m
Ruhezeit 20 Jahre
Verlängerung möglich ja
max. Belegung 1 Sarg und bis zu 2 Urnen
individuelles Grabmal ja
Bepflanzung, Blumenschmuck ja
Doppelwahlgrabstätte
Nutzungsgebühr 1.540,00 Euro
Unterhaltung 40,00 Euro / Jahr
Maße 2,40 m × 2,20 m
Ruhezeit 20 Jahre
Verlängerung möglich ja
max. Belegung 2 Särge und bis zu 4 Urnen
individuelles Grabmal ja
Bepflanzung, Blumenschmuck ja
Reihengrabstätte
Nutzungsgebühr 770,00 Euro
Unterhaltung 20,00 Euro / Jahr
Maße 2,40 m × 1,10 m
Ruhezeit 20 Jahre
Verlängerung möglich nein
max. Belegung 1 Sarg
individuelles Grabmal ja
Bepflanzung, Blumenschmuck ja
Urnengrabstätten
Wahlgrabstätte 4-fach
Nutzungsgebühr 800,00 Euro
Unterhaltung 80,00 Euro / Jahr
Maße 1,00 m × 1,00 m
Ruhezeit 20 Jahre
Verlängerung möglich ja
max. Belegung bis zu 4 Urnen
individuelles Grabmal ja
Bepflanzung, Blumenschmuck ja
Wahlgrabstätte 2-fach
Nutzungsgebühr 700,00 Euro
Unterhaltung 40,00 Euro / Jahr
Maße 0,70 m × 0,70 m
Ruhezeit 20 Jahre
Verlängerung möglich ja
max. Belegung bis zu 2 Urnen
individuelles Grabmal ja
Bepflanzung, Blumenschmuck ja
Reihengrabstätte
Nutzungsgebühr 700,00 Euro
Unterhaltung 20,00 Euro / Jahr
Maße 0,70 m × 0,70 m
Ruhezeit 20 Jahre
Verlängerung möglich nein
max. Belegung 1 Urne
individuelles Grabmal ja
Bepflanzung, Blumenschmuck ja
Gemeinschaftsgrabstätte
Nutzungsgebühr 1.500,00 Euro
Unterhaltung inklusive
Ruhezeit 20 Jahre
Verlängerung möglich nein
max. Belegung 1 Urne
individuelles Grabmal nein
Blumenschmuck nur vor der Namenstafel
Namenstafel zzgl. Kosten (verpflichtend)

Hinweis: Es wird für jede Bestattung eine allgemeine Verwaltungsgebühr in Höhe von 55,00 Euro erhoben. Weitere Gebühren sind in § 2 der FHGeb-Satzung (PDF) ersichtlich.

Unser Service


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Kontakt


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Zwochauer Schulstraße 2
04509 Wiedemar OT Zwochau
Pfarrer Thomas Pfeifer 

034243 - 28 000 oder 0163 - 63 70 972

Pfarrbüro: dienstags 13.00 –14.15 Uhr
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