Gerechtigkeit erhöht ein Volk; aber die Sünde ist der Leute Verderben. (Sprüche 14, 34)

 

Gebühren

entsprechend der Friedhofsgebührensatzung (FHGeb-Satzung) vom 24. Mai 2022; gültig seit 21. August 2022

Die Gebühren entstehen gemäß § 46 Abs. 1 FriedhG EKM mit der Anmeldung einer Bestattung oder mit jedem anderen Beginn der Benutzung oder der Leistung des Friedhofs oder seiner Einrichtungen oder mit Eingang des Antrages auf Tätigwerden des Friedhofsträgers.

 

Erdgrabstätten

 

Erdwahlgrabstätten

Erdreihengrabstätte

 

Einzelerdwahlgrabstätte

Doppelerdwahlgrabstätte

 

Maße

2,40m x 1,10m

2,40m x 2,20m

2,40m x 1,10m

Ruhezeit

20 Jahre

20 Jahre

20 Jahre

Verlängerung möglich

ja

ja

nein

max. Belegung

1 Sarg und bis zu 2 Urnen

2 Särge und bis zu 4 Urnen

1 Sarg

individuelles Grabmal

ja

ja

ja

Bepflanzung, Blumenschmuck

ja

ja

ja

Nutzungsgebühr

770,00 Euro

1.540,00 Euro

770,00

Friedhofsunterhaltungsgebühr je angefangenes Jahr

20,00 Euro

40,00 Euro

20,00 Euro

 

 

Urnengrabstätten

 

Urnenwahlgrabstätten

Urnenreihengrabstätte

Urnengemeinschaftsgrabstätte

 

Urnenwahlgrabstätte, 4fach

Urnenwahlgrabstätte, 2fach

 

 

Maße

1,00m x 1,00m

0,70m x 0,70m

0,70m x 0,70m

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Ruhezeit

20 Jahre

20 Jahre

20 Jahre

20 Jahre

Verlängerung möglich

ja

ja

nein

nein

max. Belegung

bis zu 4 Urnen

bis zu 2 Urnen

1 Urne

1 Urne

individuelles Grabmal

ja

ja

ja

nein

Bepflanzung, Blumenschmuck

ja

ja

ja

Blumenschmuck nur
vor der Namenstafel

Nutzungsgebühr

800,00 Euro

700,00 Euro

700,00 Euro

1.500,00 Euro zzgl. Kosten der verpflichtenden Namenstafel

Friedhofsunterhaltungsgebühr je angefangenes Jahr

80,00 Euro

40,00 Euro

20,00 Euro

inklusive

 

 

Hinweis: Es wird für jede Bestattung eine allgemeine Verwaltungsgebühren in Höhe von 55,00 Euro erhoben. Weitere Gebühren sind in § 2 der Friedhofsgebührensatzung FHGeb-Satzung ersichtlich.